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Steuerliche Beratung

Wir beraten Sie zu allen Fragen des Steuerrechts. Schwerpunkte sind dabei:

  • Optimale Rechtsform
  • Unternehmungsgründung
  • Umwandlung/ Verschmelzung
  • Gemeinnnützige Unternehmen

Immobilien

Unsere Beratung rund um die Immobilie umfasst:

  • Beratung von komplexen Investitions- und Finanzierungsstrukturen
  • Umstrukturierung von bestehendem Immobilienvermögen z.B. zur Minderung der Erbschaft- und Schenkungsteuerlast
  • Nutzung von Nießbrauchmodellen
  • Rechtsformoptimierung und steuergünstige Finanzierung
  • Nutzung von Abschreibungs- und Aufstockungspotenzialen, z. B. Einbringungsmodell, Denkmalschutz, Investition in Sanierungsgebieten
  • Nutzung von Umsatzsteuerpotenzial
  • Liquiditäts-, Vermögens-, und Rentabilitätsberechnungen
  • Beratung zur Vermeidung (oder bewussten Herbeiführung) eines gewerblichen Grundstückshandels
  • Sale and lease back
  • Immobilienbewertung

Steuern sparen mit der Mini-Genossenschaft

Wir beraten Sie über die steuerlichen Möglichkeiten einer Mini-Genossenschaft. Vorteile können hierbei sein:

  • Mieteinnahmen steuerfrei
  • Vermeidung von Erbschafts- und Schenkungsteuer, unabhängig davon, wieviel Ihre Immobilie tatsächlich wert ist
  • Schutz des privaten Immobilieneigentums bei Privatinsolvenzen
  • Kein Verlust Ihrer Immobilie bei Scheidung, Pflegebedürftigkeit oder Hartz IV
  • Steuerfreier Verkauf ohne Haltefrist
  • Kein Fahrtenbuch oder 1 % Regel mehr

Sie denken, das gibt es nicht? Kontaktieren Sie uns und überzeugen Sie sich selbst!

Verfahrensdokumentation

Sie als Unternehmer haben umfangreiche Pflichten, was Buchhaltung und Steuern angeht. Eines haben viele Unternehmer aber nicht im Blickfeld: die Verfahrensdokumentation. Eine solche wird jedoch verstärkt in Betriebsprüfungen verlangt.
Grund ist die zunehmende Digitalisierung der Buchführung. Auch bei elektronischen Belegen muss die Buchführung nachvollziehbar, vollständig, richtig, rechtzeitig, geordnet und unveränderbar erfolgen.

Insbesondere hinsichtlich der Nachvollziehbarkeit und Nachprüfbarkeit muss die Verfahrensdokumentation den gesamten organisatorischen und technischen Prozess, also den gesamten Aufbau und die Prozesse der elektronischen Buchführung umfassen. Das heißt, dass die Verfahrensdokumentation sämtliche Prozesse der Entstehung, Indizierung, Speicherung, des eindeutigen Wiederfindens, die Absicherung gegen Verlust und Verfälschung und die Reproduktion der archivierten Daten enthalten muss.

Das Fehlen einer solchen Dokumentation kann zu einer Verwerfung der Buchführung durch den Betriebsprüfer und zu Hinzuschätzungen von bis zu 10 % des Umsatzes führen.

Wir helfen Ihnen eine Verfahrensdokumentation zu erstellen, welche sich an der

  • Größe, Komplexität und der Organisation Ihres Unternehmens sowie
  • der Organisationsstruktur des eingesetzten DV-Systems orientiert.

Dabei ist es unser Ziel, diese möglichst „schmal“ zu halten, dass es einerseits den Anforderungen des Betriebsprüfers genügt, aber Sie im täglichen Geschäft nicht unnötig belastet.

Tax Compliance System

Ein valides Tax Compliance ist ein gewichtiges Argument, wenn der Vorwurf der Steuerhinterziehung oder der leichtfertigen Steuerverkürzung entkräftet werden soll.

Neben der stetig steigenden Komplexität des Steuerrechts werden Unternehmen mit immer weiter reichenden Pflichten gegenüber der Finanzverwaltung konfrontiert. Bei Verstößen gegen die bestehenden Aufzeichnungs-, Mitteilungs- und Nachweispflichten drohen empfindliche Strafen.

Dabei haften auch die gesetzlichen Vertreter einer Gesellschaft für vorsätzlich oder grob fahrlässig verkürzte Steuern. Es drohen Bußgelder und strafrechtliche Sanktionen.

Das Bundesministerium der Finanzen hat mit Schreiben vom 23. Mai 2016 festgestellt, dass ein funktionierendes Tax Compliance Management System (Tax CMS) als Indiz dafür zu werten ist, dass die entdeckte Steuerkürzung weder vorsätzlich noch grob fahrlässig war. Entsprechend drohen in diesem Fall weder Bußgelder noch strafrechtliche Sanktionen für die Geschäftsleitung. Wichtig kann diese Einstufung auch hinsichtlich Ihrer D&O Versicherung sein.

Im Rahmen unseres mehrstufigen Ansatzes ermitteln wir zuerst den aktuellen Stand der steuerlichen Organisation. Darauf aufbauend unterstützen wir Sie bei der Optimierung der steuerlichen Prozesse und der Implementierung des Tax CMS.

Darüber hinaus beraten wir Sie hinsichtlich der effizienten Umsetzung der Vorgaben und bieten eine Prüfung des Tax CMS nach IDW PS 980 an.

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