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Umsatzsteuer
Wir unterstützen Sie in Bezug auf:
- Lieferungen und Leistungen mit Auslandsbezug
- grenzüberschreitende Lieferungen und Dienstleistungen
- innergemeinschaftliche Lieferungen
- Reihengeschäfte
- Nachweise und Dokumentationspflichten
Insbesondere bei grenzüberschreitenden Geschäften ist eine fachkundige Beratung entscheidend. So kann Ausfuhrlieferungen und Reihengeschäften allein die Wahl der Lieferbedingungen (z.B. ex works) ausschlaggebend für die Gewährung oder Versagung der Steuerfreiheit der Ausfuhrlieferung sein.
Im Steuerberaterverband Berlin-Brandenburg ist Jan Reinke als Mitglied des Steuerberaterfachausschusses für den Bereich Umsatzsteuer verantwortlich.