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Vorsteuerabzug: Alle wichtigen Informationen auf einen Blick
Der Vorsteuerabzug ist einer der zentralen Begriffe des Umsatzsteuerrechts.
Aber was bedeutet er und wer ist überhaupt vorsteuerabzugsberechtigt?
Der Vorsteuerabzug bezeichnet das Recht eines Unternehmers, die ihm in Rechnung gestellte Umsatzsteuer (auch Mehrwertsteuer genannt) mit der von ihm vereinnahmten Umsatzsteuer zu verrechnen. Das bedeutet: Ein Unternehmer kauft Waren von einem anderen Unternehmer ein und muss dafür eine Umsatzsteuer zahlen, aus seiner Sicht ist das die Vorsteuer. Der Unternehmer muss die Vorsteuer also zunächst selbst zahlen, erhält diese aber mit der abzuführenden Umsatzsteuer verrechnet oder vom Finanzamt rückerstattet. Getragen wird diese also letztendlich vom Endverbraucher. Von dieser Regelung gibt es Ausnahmen, wie z. B. Kleinunternehmer: Sie können auf die Erhebung der Umsatzsteuer (= Mehrwertsteuer) verzichten, sind damit aber auch nicht vorsteuerabzugsberechtigt.
Stand: 24.01.2017
Eigenbelege für den Betriebsausgabenabzug
- Steuernews für MandantenGrundsätzlich sind sämtliche Betriebsausgaben durch Belege nachzuweisen.

Private PKW-Nutzung
- Steuernews für MandantenEin teilweise betrieblich und teilweise privat genutzter Pkw kann bei der Einkommensteuer und Umsatzsteuer unterschiedlich behandelt werden.

Umzugskosten für Mitarbeiter steuerfrei übernehmen
- Steuernews für MandantenMuss der Arbeitnehmer berufsbedingt umziehen, übernimmt der Arbeitgeber oftmals die Umzugskosten.

Vorsteuerabzug
- Steuernews für MandantenUmsatzsteuerpflichtige Unternehmer müssen auf ihren Rechnungen bestimmte Pflichtangaben machen.

Badrenovierung im Homeoffice
- Steuernews für MandantenArbeitnehmer vermieten ihr Homeoffice vielfach an ihre Arbeitgeber.

Vorsteuerabzug bei Referenz- statt Rechnungsnummer
- Steuernews für MandantenMindestangaben auf Rechnung

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Steuerberatung Jan Reinke: Ihr Steuerberater in Berlin Wilmersdorf. Spezialgebiet: Unternehmensgründung für IT-Unternehmen.